Satzung (Auszug)
1. Der Verein „Alt Wimpfen, Verein zur Pflege der Geschichte und Kunstdenkmale", mit Sitz in Bad Wimpfen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Heilbronn eingetragen.
2. Zweck des Vereins, der auf eine über einhundertjährige Entwicklung zurückblickt, ist es, alle an der Geschichte Wimpfens Interessierten zusammenzufassen und sie zur Pflege und Erhaltung der überkommenen geschichtlichen und kulturellen Werte dieser Stadt zu gewinnen. Der Verein tritt dafür ein, dass die Denkmale, die von der Bedeutung der staufischen Kaiserpfalz und der Reichsstadt Wimpfen zeugen, soweit noch nicht geschehen, restauriert und im Übrigen erhalten und gepflegt werden. Darüber hinaus ist es das besondere Anliegen des Vereins, gegen die weitere Zerstörung der Altstadt (Stadtbild und Einzelobjekte) durch planerische und architektonische Fehlentwicklungen zu kämpfen. Besonders gefördert werden sollen auch Bemühungen im Bereich der Bodendenkmalpflege zur Erschließung, Rettung und Konservierung von Bodenfunden sowie zur Rückgewinnung von Fundobjekten, die sich im Besitz ortsfremder Institutionen oder in Privathand befinden.
3. Der Verein macht es sich zur Aufgabe, durch Vorträge, Ausstellungen und durch sonstige kulturelle Veranstaltungen auf die geschichtliche Bedeutung der Stadt als frühgeschichtlicher Siedlungsort, als staufische Kaiserpfalz und als ehemalige Reichsstadt hinzuweisen. Hierzu gehört auch die Einrichtung von Museen, insbesondere die Ausübung der Trägerschaft für das Museum des Mittelalters im Steinhaus, das Kunsthistorische Museum in der Pfalzkapelle und das Reichsstädtische Museum im Alten Spital sowie das Wahrzeichen der Stadt Bad Wimpfen, den Blauen Turm.
4. Mit der geeigneten Darstellung der traditionsreichen Kunst- und Baudenkmale, der malerischen Gassen, Plätze und Stadtansichten sowie der einzigartigen landschaftlichen Lage soll eine besondere Ausstrahlung in den für die Stadt lebenswichtigen Fremdenverkehrsbereich erzielt werden.
5. Wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsvorhaben über Themen und Gegebenheiten der Wimpfener Geschichte werden im Rahmen der Möglichkeiten gefördert.
6. Zur Erfüllung der in Punkt 2 gestellten gemeinnützigen Aufgaben pflegt der Verein eine enge, von dem gemeinsamen Willen zur Partnerschaft getragene Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung.
7. Der Verein ist unpolitisch und überkonfessionell.